Ab dem 01.01.2024 werden wir das elektronische Rezept einführen. Dazu gibt es wichtige Informationen:
-Wir benötigen für ein E-Rp einmal im Quartal (alle 3 Monate) die eVK (Versicherten Karte) . Wir können ohne eingelesene Versicherten Karte keine Bestellungen (auch per EMail) bearbeiten.
-Ein Onlinerezept kann wegen der internen Abläufe (digitale Unterschrift) erst nach 24h in einer Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer eVK abgerufen werden.